Beschlagnahme und Enteignung von Hausrat aus Aluminium 1917
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Bekanntmachungen
Die nachstehend aufgeführten durch die Verfügung der drei stellv. Generalkommandos vom 1. März 1917 beschlagnahmten fertigen, gebrauchten und ungebrauchten
Gegenstände aus Aluminium werden hiermit enteignet.
1.
Sämtliche im Gärungsgewerbe üblichen Kellereigeräte, wie Gärbottiche, Gärbottich-Kühlschlangen, Lagertanks, Hefen-Überführungsapparate, Eimer, Schöpfer, Löffel und dergl.
2.
Absatztöpfe | Herdhängetöpfe | Schalenkörbchen |
Aschenschalen | Heißwasserkannen | Schalennäpfchen |
Aschenteller | Heißwasserkrüge | Schaleshafen |
Augenpfannen | Heizschlangen | Schalltrichter für Phonographen |
Aufgußmaschinen | Irrigatoren | |
Aufschnittmaschinen | Jagdbecher | Schaufeln |
Backformen | Jagdstühle | Schaumkellen |
Backschaufeln | Jägerbüchsen | Schaumlöffel |
Bainmarietöpfe | Kaffeaufguß- maschinen | Schilder |
Bauchtöpfe | | Schles. Bratpfannen |
Becher aller Art | Kaffeefiltrier- maschinen | Schüssel |
Beefsteakbräter | | Schmarrenschaufeln |
Belgische Kasserollen | Kaffeeflaschen | Schmorsätze |
Bestecke | Kaffeekannen | Schmortöpfe |
Bettschüsseln | Kaffeekocher | Schneekessel |
Bettwärmer | Kaffeemaschinen | Schnellbrater |
Bidets | Keffeeservice | Schokoladenkännchen |
Bierglasträger | Kaffeesiebe | Schokoladenkannen |
Bierglasuntersätze | Kaffeetassen u. Untertassen | Schöpfkessel |
Biertrichter | | Schöpflöffel |
Bierwärmer | Kaffeetrichter | Schraubdosen |
Bierwärmerständer | Kaiserbräter | Schuhlöffel |
Biskuitformen | Kakaobüchsen | Schuhanzieher |
Blumenkübel | Kämme | Schulbecher |
Blumentöpfe | Kartoffeldämpfer | Schüsseln aller Art |
Bonbonnieren | Kartoffelkocher | Schutzhüllen für Tennisschläger |
Bouillonkocher | Käsebüchsen | |
Bouillonsiebe | Kasserollen | Schwammschalen |
Bowlen | Kehrichtschaufeln | Schweizer Pfannen |
Bowlenlöffel | Kessel aller Art | Schweizer Randkessel |
Bratenlöffel | Kessel zum Einmachen | Siebe aller Art |
Bratenpfannen | Kindertassen | Seifendosen |
Bräter | Kinderbecher | Seifeneimer |
Bratpfannen | Klebegummibehälter | Seifenhalter |
Brieföffner | Knochenschalen | Seifennäpfe |
Brotkapseln | Kochtöpfe aller Art | Seifenschalen |
Brotkörbe | Kognakbecher | Sektkühler |
Brühsiebe | Kölner Bratpfannen | Service |
Büchsen aller Art | Konische Becher | Servierbretter |
Bundformen | Konservenbüchsen | Serviettenringe |
Bürstenhalter | Konsole mit Bechern | Setzeierpfannen |
Butterbrotdosen | Kopiernäpfe | Skispitzen |
Butterdosen | Korke | Spargelheber |
Cocktailbecher | Kotelettroste | Spargelkocher |
Deckel aller Art | Krüge aller Art | Spätzleseiher |
Deckelhalter | Kuchenbackformen | Speiseglocken |
Deghies | Kuchenformen | Speiseträger |
Destillierblasen | Kuchenschüsseln | Spielwaren |
Dosen aller Art | Kuchenspringformen | Spitzsiebe |
Durchschläge | Labeflaschen | Springformen |
Dunstdeckel | Lampen zum Kochen | Spuckbecher |
Eidotterfänger | Leberkäseformen | Spuckflaschen |
Eierbecher | Leibwärmer | Spülbürstenbleche |
Eierbüchsen | Leichenbahren | Spühlbürstenhalter |
Eierhülsen | Leimtöpfe | Standgefäße |
Eierkapseln | Leuchter | Stechbecken |
Eierkochapparate | Lichtmanschetten | Steinbuttkessel |
Eierkocheinsätze | Likörservice | Stopftrichter |
Eierkocher | Löffel aller Art | Sülzformen |
Eierkuchenwender | Löffelbleche | Sülzkotelettformen |
Eierprüfer | Maschinentöpfe | Suppenschalen |
Eierschneider | Maße | Suppensiebe |
Eiertiegel | Mehlschaufeln | Suppenterrinen |
Einmachkessel | Melonenformen | Tabletts |
Eimer aller Art, auch mit Einsätzen | Menagen | Tafelschaufeln |
| Milchkännchen | Tafelschippchen |
Eisbehälter | Milchkocher | Taschenapotheken |
Eiskühler für Bowlen | Milchkocher mit Wasserbad | Taschenbecher |
Eiterbecken | | Taschenflaschen |
Englische Bauchtöpfe | Milchkrüge | Tassen |
Essenträger | Milchlöffel | Tee-Eier |
Eßnäpfe | Milchpfannen | Teekessel |
Essenzflaschen | Milchschaufeln | Teesiebe |
Etageren | Milchsiebe | Teigschüsseln |
Etagenessenträger | Milchtransport- kannen | Teller aller Art |
Etagenmenagen- träger | | Terrinen |
| Milchtöpfe | Töpfe aller Art |
Federhalter | Milchträger | Topflappenkasten |
Feldflaschen | Mulden | Toiletteneimer |
Feldkessel | Mundwasserwärmer | Tortenbleche |
Feldküchen | Musterkasten | Tortenplatten |
Fettlöffelbleche | Nachtgeschirre | Touristenkocher |
Fettmesser | Nelsonbüchsen | Transporteimer |
Fettschüssel | Nelsonkasserollen | Transportkannen |
Fettstecher | Nudelpfannen | Trichter aller Art |
Fingerschalen | Omelettepfannen | Trinkbecher, auch zusammenlegbare |
Fischheber | Pfeffermühlen | Ulmer Pfannen |
Fischkessel | Pichelsteiner Maschinen | Universalsiebe |
Fischkocher | | Untersetzer für Gläser |
Fischkörbe | Picknickkasten | Untertassen |
Fischplatten | Platten aller Art | Ventildeckel |
Fischschaufeln | Proviantdosen | Verbandzeugbüchsen |
Fischschupper | Puddingformen | Verdampfschalen |
Flammendämpfer | Puderdosen | Vorlegelöffel |
Flaschenschildchen | Quirle | Vorleger |
Fleischermulden | Rahmgießer | Vorratsbüchsen |
Fleischerschalen | Rahmlöffel | Wachszündholzhülsen |
Fleischplatten | Rahmschöpfer | Wandbilder |
Fleischsätze | Rasierschalen | Waschschüsseln |
Fleischtöpfe | Rasierwasserwärmer | Wassereimer |
Flüssigkeitsmaße | Rauchservice | Wasserkannen |
Formen aller Art | Reflektoren | Wasserkessel |
Französische Teekessel | Reibeisen | Wasserkrüge |
Frisiereisen | Reisebesteck | Wasserschöpfer |
Frisierlampen | Reiseflaschen | Weidlinge |
Fruchtkessel | Reisekocher | Weinheber |
Fruchtschalen | Reiskugeln | Weinkühler |
Frühstücksdosen | Ringhäfen | Weinstützen |
Frühstückskörbe | Ringtöpfe | Wiegeschaufeln |
Gabeln aller Art | Sächsische Kaffeekocher | Wurstbüchsen |
Gärspunde | Sahnengießer | Zahnbürstendosen |
Gaskochtöpfe | Salatschüsseln | Zahnbürstenhülsen |
Gasrandtöpfe | Salatseiher | Zahnstocherhalter |
Gemüseschüsseln | Salzgefäße | Zargendeckel |
Gemüseseiher | Salz- und Pfeffer- näpfchen | Zigarrenbüchsen |
Gemüsesiebe | | Zigarettenetuis |
Gewürzbüchsen | Salz- und Pfeffer- streuer | Zigarrenetuis |
Gewürzreiber | | Zitronenpressen |
Haarbürstenbüchsen | Sandwichbüchsen | Zuckerdosen |
Hackfleischständer | Saucenlöffel | Zuckerstreuer |
Handleuchter | Saucieren | Zündholzbüchsen |
Handspülschalen | Schaffnerkrüge | Zwiebelkasten |
Ausnahmen
Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung sind: Mit Aluminium überzogene Gegenstände, die aus einem anderenMaterial als Aluminium hergestellt sind. Ferner Eigentum der Heeresverwaltung sowie zum Dienst notwendiges Privateigentum der Militärpersonen.
Von der Bekanntmachung betroffene Personen,
Betriebe usw.
Von der Bekanntmachung werden betroffen alle Besitzer (natürliche und juristische Personen, einschließlich öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Verbände), auch
Erzeuger und Händler, der nach dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände. Demgemäß erstreckt sich die Bekannmachung auch auf
kirchliche, stiftische und gemeindliche Gegenstände.
Übernahmepreis.
Der von den beauftragten Behörden zu zahlende Uebernahmepreis beträgt:
12.00 Mk für jedes Kilogramm Aluminium ohne Beschläge*) und
9,60 Mk für jedes Kilogramm Aluminium mit Beschlägen*)
*) Unter Beschläge sind Ringe, Stiele, Griffe und Versteifungen aus anderen Materialien als Aluminium verstanden. Das Entfernen der Beschläge vor der Ablieferung ist gestattet.
Diese Übernahmepreise enthalten den Gegenwert für die abgelieferten Gegenstände einschließlich aller mit der Ablieferung verbundenen Leistungen, wie Ausbau und Ablieferung bei der Sammelstelle.
Ablieferer, die mit den vorbezeichneten Uebernahmepreisen nicht einverstanden sind, haben dies sogleich bei der Ablieferung zu erklären.
Ablieferung von nicht beschlagnahmten Gegen-
ständen aus Aluminium
Außer den in Ziffer 1 u. 2 der Bekanntmachung bezeichneten Gegenstände dürfen abgeliefert und müssen von der Sammelstelleangenommen werden:
sämtliche übrigen Materiallien und Gegenstände aus Aluminium sowie Altmaterial zu einem Preise von 2.50 Mk für jedes Kilogramm Aluminium.
Den Materialien und Gegenständen anhaftende Teile aus anderen Stoffen sind vor der Ablieferung zu entfernen.
Beschlagnahme von Zinndeckeln
Durch Verfügung der drei stellv. Generalkommandos vom 8. Februar 1917 wurden sämtliche aus reinem Zinn oder aus Legierungenmit einem Zinngehalt von 75 v.H. bestehenden
Deckeln von
Biergläsern und
Bierkrügen einschließlich der dazu gehörigen Scharniere in
sämtlichen Handlungen, Laden- und Installationsgeschäften, Fabriken und bei Privatprsonen - ausgenommen Althändler - welche die genannten Gegenstände zum Zwecke des Verkaufs in Besitz oder Gewahrsam haben,
beschlagnahmt.
Diese Gegenstände werden hiermit enteignet.
Der Uebernahmepreis beträgt 8 Mk für das Kilogramm.
Freiwillige Ablieferung von Zinngegenständen.
Die Sammelstelle nimmt folgende Gegenstände aus Zinn an:
a) Teller, Schüsseln, Schalen, Kumpen, Becher, Krüge, Kannen, Humpen, Zinnrohre aus Bierdruckapparaten und Syphons für kohlesäurehaltige Getränke, Maßgefäße (Litermaße, Flüssigkeitsmaße), Kochgeschirre, Küchengeräte, Wärmflaschen, medizinische Spritzen, Mensuren und Infundierbüchsen.
Der Uebernahmepreis für die unter a) genannten Gegenstände beträgt 6,00 Mk für jedes Kilogramm.
b) Andere Zinngegenstände, wie Eß- und Trinkgeräte, soweit sie nicht unter a) genannt sind, sowie Hähne, Krähne, Syphonverschraubungen, Lampen, Leuchter usw.
Der Uebernahmepreis für die unter b) genannten Gegenstände beträgt 3.00 Mk für jedes Kilogramm.
c) Löffel und Gabeln (Stiele allein ausgeschlossen) und Altmaterial.
Der Uebernahmepreis für das unter c) genannte Metall beträgt 2.00 Mk für jedes Kilogramm.
Die an diesen Gegenständen befindlichen Beschläge oder Bestandteile aus anderem Material als Zinn werden nicht vergütet und sind
vor der Ablieferung zu entfernen. Aus anderem Material als Zinn bestehende, mit Zinn überzogene Gegenstände, wie Konservendosen, Gegenstände aus Weißblech, Weißblechabfälle usw. werden nicht angenommen.
Gegenstände, welche bereits als Altmaterial an Händler abgegeben waren, dürfen von den Sammelstellen nicht angenommen werden.
Beschlagnahme und freiwillige Ablieferung von
Einrichtungsgegenständen
aus Kupfer und Kupferlegierung
(Messing, Rotguß, Tombak, Bronze)
Durch Verfügung der drei stellv. Generalkommandos vom 20. Juni 1917 wurden sämtliche aus Kupfer und Kupferlegierung
(Messing, Rotguß, Tombak und Bronze) bestehenden Gegenstände der nachforlgenden Gruppen beschlagnahmt, soweit sie nicht gewerbsmäßigen Veräußerungen oder Verarbeitungen bestimmt sind:
Gruppe A. (Lfde. Nr. 1-13)
1. Außer Betrieb gesetzte Hauswasserpumpen und Rohrleitungen dazu;
2. Barrierestangen aller Art nebst Pfosten und Stützen;
3. Buchstaben von Firmen- und Namensbezeichnungen;
4. Garderobenhaken, Huthaken, Mantelhaken;
5. Gardinenrosetten, Gardinenhalter, Gardinenschnurquasten;
6. Gardinenstangen, Vorhangstangen, Portierenstangen sowie Ringe;
7. Arbeiterkontrollmarken, Garderobenmarken, Zahlmarken;
8. Schutzstangen und Schutzgitter an Fenstern und Türen aller Art, auch solche von Untergrundbahnen, von Straßenbahnwagen, von Kraftwagen, von Jachten, von Schiffen, von Schaufenstern, von Ladentüren, von Drehtüren, von Windfangtüren und von Fahrstuhltüren;
9. Stoßbleche und Sockelbleche an Ein- und Durchgangstüren aller Art, an Ladentheken, an Schankbüffetts, an Ladentischen, an Säulen und Pfeilern;
10. Treppenläuferstangen, Treppenläuferstangen-Endknöpfe;
11. Treppenschutzstangen und -geländer, welche an Wänden angebracht, also nicht freistehend sind, sowie Endigungen und Halter dazu;
Wärmflaschen;
13. Hohlmaße (Maßgefäße).
Gruppe B. (Lfde. Nr. 14-32)
14. Verschraubte, aufgesteckte, verstiftete Zierköpfe an Gittern, an Treppengeländern, an eisernen oder hölzernen Garderobenhaken, an Garderobenablagen, an Garderobenständern, an Garderobengarnituren, an Schirmständern und an Betten;
15. abschraubbare und aushängbare Kerzenleuchter von Klavieren;
16. Aushängeschilder (Becken) der Barbiere;
17. Ausstellstangen; Windenkasten und Dächer von Markisen;
18. Bekleidungen von Heizkörpern;
19. Briefkastenschilder, Briefeinwürfe, soweit diese selbst nicht eingemauert sind;
20. Füllungen und Handleisten von Geländern und von Balkongittern;
21. Garderobenständern, Garderobenablagen und Schirmständer aus Stangen, aus Stäben und aus Röhren;
22. Geländer und Griffe von Badewannen und Bädern;
23. Gewichte über 100g Stückgewicht;
24. Griffe, Ketten und Stangen zur Betätigung von Vetilationsklappen, von Ventilationsschiebern u. dgl.;
25. innere und äußere Bekleidung (nicht Tragekonstruktionen) von Haustüren, von Korridor- und Zimmertüren, von Ladentüren, von Windfangtüren, von Drehtüren, von Fahrstuhltüren u. dgl., von Türrahmen, Türnischen (Laibungen);
26. innere und äußere Bekleidungen (nicht Tragekonstruktionen) von Fenstern und Schaufenstern, von Schaukasten, von Vitrinen und von Ausstellschränken;
27. innere und äußere Bekleidungen (nicht Tragekonstruktionen) von Kassenschaltern, von Fahrstuhlkabinen, von Fahrstuhlumwehrungen und von Telefonkabinen;
28. Namen-, Firmen- und Bezeichnungsschilder über 250 qcm Fläche (auch solche von Bahnen, Schiffen, Maschinen usw., jedoch nicht Leistungsschilder von Maschinen);
29. Pfeiler- und Füllungsbekleidungen und Fassaden, soweit sie nicht eingemauert sind;
30. Türklopfer;
31. Türknöpfe, Türgriffe, Türhandhaben, Türstangen (nebst zugehörigen Unterlegscheiben) soweit sie nicht drehbar und verschiebbar sind, also z.B. nicht wie Türklinken zur unmittelbaren Betätigung eines Schlosses dienen - an Haustüren, an Korridor- und an Zimmertüren, an Ladentüren, an Drehtüren, an Windfangtüren und an Fahrstuhltüren;
32. Ventilatonsklappen, Luftgitter;
Gruppe C. (Lfde. Nr. 33-36)
33. Handtuchhalter, Schwammhalter, Seifenhalter, Wäschehaken, Wäschekörbe;
34. Pfeiler- und Füllungsbekleidungen von Schanktischen, von Büffetts- von Ladentischen u. dgl., soweit sie für gewerbliche Zwecke bestimmt sind;
35. Tropfsiebe und sonstige lose Teile von Schanktischen, von Büffetts, von Ladentischen u. dgl., soweit sie für gewerbliche Zwecke bestimmt sind;
36. Gegenstände der Schaufensterdekoration und Geschäftsausstattung,auch Zubehörteile dazu, wie Anschrauböfen, Zigarrenablagen, Dekorationsständer, Drahtständer, Gesellte und Halter, Hanschuhstützkissen, Hutarme und Hutständer, Kartenständer und -halter, Metallständer, Metallbüstenspitzen, Messinghaken, Metallrahmen, Messingzahlplatten, Metallarme für Glasplatten, Metallarme für Schirme, Packtischgitter, Schirmhülsen u. dgl., Schlangenarme, Stecknadelschalen, Schaufenstergestelle nebst Zubehör, Verkaufsbehälter und Verkaufsapparate für Kaffee, Tee, Kakao und Schokoladen Kaffeemühlentrichter, Konfektschalen, Konfektkörbe, Konfektkasten, Deckel von Standgläsern, Dekorationsränder, Dekorationsschalen, Dekorationsvasen und Abwiegeschaufeln.
Vorstehende Gegenstände der Gruppen A, B und C fallen auch dann unter die Bekanntmachung, wenn sie mit einem Überzug aus Metall, Lack, Farbe u. dgl. versehen sind.
Fortsetzung folgt
© Horst Decker